1. Ich habe meinen Fahrschein bezahlt, also könnt ihr mir nicht vorschreiben, was ich tun darf.
Sie haben Ihr Ticket bezahlt, aber damit nicht gleichzeitig alle Rechte erworben. Mit dem Betreten von Straßenbahn oder Bus bzw. dem Durchschreiten der Entwertersperre in der U-Bahn-Station schließen Sie einen sogenannten „Beförderungsvertrag“ ab. Damit stimmen Sie auch unserer Hausordnung zu.
2. Wenn ich meine Zeitung liegen lasse, freut sich sicher der Nächste darüber, dass er was zu lesen hat.
Ihr Vorausdenken in allen Ehren, aber wer eine Zeitung lesen will, bringt sie selbst mit und nimmt sie auch wieder mit. In unseren U-Bahn-Stationen stehen mehr als 2.000 Mistkübel bereit. Auch spezielle Behälter für Papiermüll gibt es bei uns. Oder man entsorgt die Zeitung in einem Mistkübel außerhalb der Station. Da sind wir nicht wählerisch.
3. Dass ich nach der Arbeit mein verdientes Bier in der U-Bahn trinke, wird wohl niemanden stören.
Gegen ein Feierabendbier ist grundsätzlich nichts einzuwenden, allerdings nicht in unseren Fahrzeugen und Stationen. Viele Fahrgäste wenden sich mit diesem Thema immer wieder an uns, weil sie sich davon gestört fühlen. Deshalb haben wir das in der Hausordnung auch klar geregelt. Aber: Es spricht im Gegenteil natürlich nichts dagegen, nach dem Biertrinken mit uns nachhause zu fahren. 😉
4. Mein Hund hat noch nie jemanden gebissen, also braucht er auch keinen Maulkorb.
Wieviel würden Sie wetten, dass das auch in Zukunft niemals nie passieren wird? 😉 Ernsthaft: Gerade wenn viele Menschen in den Öffis unterwegs sind, kann auch ein unabsichtlicher Schritt auf die Pfote oder den Hundeschwanz nie ganz ausgeschlossen werden. Und die natürliche Reaktion eines Hundes kann dann das Zubeißen sein. Deshalb gilt bei uns aus Sicherheitsgründen die Maulkorbpflicht.
Mehr zu Hunden in den Öffis finden Sie hier.
5. In eurer Hausordnung steht nichts von einem Telefonverbot, also darf ich weiterhin telefonieren.
Nicht alles, was man aus Rücksicht nicht machen sollte, ist auch in einem Gesetz oder einer (Ver-)Ordnung geregelt. Telefonieren ist an und für sich nicht verboten, jedoch bitten wir darum auf laute Gespräche zu verzichten. Bei uns melden sich immer wieder Fahrgäste, dass sie an diversen ins Telefon gebrüllten Einkaufslisten gar nicht so interessiert sind, wie von den Telefonierenden möglicherweise angenommen.
6. Nachdem die U-Bahn-Stars Musik machen dürfen, wird’s ja wohl ok sein, dass ich am Handy laut Musik höre.
Mit dem U-Bahn-Stars-Projekt geben wir Wiener StraßenkünstlerInnen die Chance, vor einem großen Publikum zu spielen und das in klar definierten Bereichen in U-Bahn-Stationen. Hier können Sie selbst entscheiden, ob Sie kurz stehen bleiben und sich die Musik anhören wollen oder doch daran vorbei gehen wollen. Musik übers Handy ist nicht verboten, jedoch bitte nur mit Kopfhörern und ohne dabei andere Fahrgäste zu stören. Denn nicht allen ist nach ununterbrochener Unterhaltung und Geschmäcker sind in Sachen Musik mitunter sehr unterschiedlich.
7. Es schüttet aus Kübeln, da werde ich doch ausnahmsweise mal mein Fahrrad mit der Bim mitnehmen können. Platz ist genug.
Leider nein. Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder nur in den U-Bahnen, zu den vorgegebenen Zeiten und bei den dafür gekennzeichneten Türen mitgenommen werden. Der Innenraum von Straßenbahnen und Bussen ist nicht für einen sicheren Transport von Fahrrädern konzipiert. Außerdem kann es bei Bus und Bim auf Grund des Straßenverkehrs öfter zu unvorhersehbaren Bremsmanövern kommen. Sicherheit hat für uns absolute Priorität und da wir diese in diesem Fall nicht garantieren können, ist das leider nicht möglich.
Alle Infos rund um die Hausordnung finden Sie hier.